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Winterreifen-Pflicht Alb-Donau-Kreis: Regeln & Bußgelder

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Winterreifen-Pflicht Alb-Donau-Kreis: Regeln & Bußgelder

Winterreifen-Pflicht im Alb-Donau-Kreis: Das sollten Autofahrer wissen

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Winterreifen sind Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen – nicht automatisch ab Oktober
  • Nur Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) erfüllen die aktuelle Pflicht
  • Verstoß kostet 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg – bei Behinderung bis 120 Euro

Eine kleine Vorbereitung erspart oft viel Ärger: Mit den ersten kalten Tagen im Herbst stellt sich für viele Autofahrer die Frage nach dem richtigen Reifenwechsel. Wer in Alb-Donau-Kreis und der Region unterwegs ist, sollte wissen, dass die Winterreifen-Pflicht nicht an ein festes Datum gebunden ist, sondern an die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Das deutsche Verkehrsrecht sieht vor, dass Sie bei Schnee, Eis oder Glätte mit geeigneten Reifen fahren müssen – unabhängig vom Kalender.

Die O-bis-O-Regel ist nur Faustregel – keine gesetzliche Pflicht

Viele Autofahrer kennen die „O-bis-O-Regel": von Oktober bis Ostern Winterreifen fahren. Das ist allerdings nur eine praktische Merkregel, keine rechtliche Verpflichtung. Entscheidend ist allein die Wetterlage. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen – also bei Schnee, Eis oder Glatteisbildung – mit entsprechenden Reifen unterwegs sein. Das gilt unabhängig von der Jahreszeit und auch unabhängig davon, ob Sie im Alb-Donau-Kreis oder bundesweit fahren. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber früh wechseln und länger fahren als das Risiko eines Verwarnungsgeldes einzugehen.

Welche Reifen sind erlaubt? Alpine-Symbol ist seit 2018 Standard

Nicht jeder Winterreifen ist rechtlich ausreichend. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol tragen – ein Berg mit Schneeflocke auf der Reifenflanke. Ältere Reifen mit nur dem M+S-Kennzeichen (Matsch und Schnee) sind eine Übergangslösung und seit 2024 nur noch bis Ende September zulässig. Wer seinen Reifen wechseln möchte, sollte deshalb auf das Alpine-Symbol achten. Auch im Alb-Donau-Kreis kontrolliert die Polizei diese Vorgabe, und ein nicht conformer Reifen kann teuer werden.

Was kostet ein Verstoß? Bußgeld und Punkte in Flensburg

Wer ohne geeignete Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es durch die falschen Reifen zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro ansteigen – und auch dann bleibt der Punkt bestehen. Für Fahranfänger in der Probezeit kann dies auch Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben. Die Polizei im Alb-Donau-Kreis und überall in Deutschland führt solche Kontrollen besonders in den Wintermonaten durch.

Ganzjahresreifen – eine praktische Alternative?

Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifen-Pflicht vollständig. Sie sind ein Kompromiss, wenn die Häufigkeit von Schnee und Eis überschaubar ist. Der Nachteil: Sie verschleißen schneller als spezialisierte Sommer- oder Winterreifen und bieten in extremen Bedingungen nicht die gleiche Sicherheit. Für Pendler im Alb-Donau-Kreis, die auch längere Fahrten machen, können jedoch Ganzjahresreifen eine sinnvolle Lösung sein – besonders, wenn Schneefall eher selten ist.

Profiltiefe und Alter – nicht unterschätzen

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Für Winterreifen wird eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern empfohlen, da diese Tiefe einen spürbaren Sicherheitsvorteil bietet. Ebenso wichtig ist das Alter: Reifen sollten nicht älter als 6 bis 8 Jahre sein, auch wenn das Profil noch ausreichend vorhanden ist. Mit zunehmendem Alter wird das Gummi porös und verliert an Haftung. Im Alb-Donau-Kreis sollten Autofahrer ihre Reifen spätestens im Sommer vor dem Winter kontrollieren lassen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Sommerreifen fahren, wenn es schneit?
Nein – das ist ein Verstoß gegen die StVO. Bei Schnee oder Eis müssen Sie wintergeeignete Reifen nutzen, sonst drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

Sind Spike-Reifen in Deutschland erlaubt?
Spike-Reifen sind in Deutschland nur vom 1. Dezember bis 28./29. Februar zulässig. In dieser Zeit können sie verwendet werden, erfordern aber oft eine Kennzeichnung am Auto.

Muss ich auch mit Ganzjahresreifen eine Winterreifenpflicht beachten?
Nein – wenn Ihre Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol haben, erfüllen sie die Winterreifen-Pflicht vollständig.

Mit dem richtigen Reifenwechsel fahren Sie sicher durch die kalte Jahreszeit. Nutzen Sie die goldene Herbstzeit, um Ihre Reifen zu kontrollieren – ob Sie im Alb-Donau-Kreis oder anderswo unterwegs sind. Eine frühzeitige Wechsel spart nicht nur Nerven, sondern auch Geld.

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